Hinweise zum Verbrennen von Reisig und Astholz in Wäldern bzw. in der Nähe von Wäldern

Bitte unbedingt den Kdt. der örtlichen Feuerwehr informieren.

1. Kdt. FFW Workerszell Biehler Bernhard 08421/6295

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Empfehlung und Allgemeine Hinweise zum V
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Anzeige des Verbrennes strohiger Abfälle

Bitte unbedingt über das Formular das Verbrennen bei der Gemeinde oder Landratsamt mind. 7 Tage vorher anzeigen!

 

Hier gehts zum richtigen Formular!